Immobilie in der Scheidung? – so gelingt die Aufteilung

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Bei einer Scheidung stehen die emotionalen Umbrüche nicht allein im Vordergrund; gerade auch die finanziellen Herausforderungen bringen die beiden Ex-Partner oft an ihre Grenzen besonders dann, wenn es um eine gemeinsam erworbene Immobilie geht. Kann es faire Wege der Vermögensaufteilung geben?

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Im Falle einer Scheidung kann der Umgang mit einer gemeinsamen Immobilie zu erheblichen Konflikten führen. Bestehen noch Schulden aus einem Immobilienkredit, besteht die Möglichkeit, dass die Ex-Partner die Verbindlichkeiten gemeinsam weiter bedienen oder sie vorzeitig zurückzahlen. Sollte keine Einigung gelingen, kann es zu einer Teilungsversteigerung kommen, die häufig mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Zudem müssen bei einem Verkauf steuerliche Punkte wie die Spekulationssteuer und Grunderwerbsteuer beachtet werden.

Vermögensregelung und Eigentumsaufteilung bei Ehescheidungen

„In einer Ehe, die ohne spezifischen Vertrag geführt wird, ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft maßgeblich“, erklärt Dominique Dold, Geschäftsführer von Dold Immobilien in Hamburg. In diesem Fall bleibt das vor der Ehe erworbene Vermögen privat. Vermögenswerte, die während der Ehe angeschafft wurden, gehören beiden Partnern. Bei einer Scheidung wird das Vermögen am Anfang und am Ende der Ehe verglichen, und der Partner mit dem höheren Zugewinn leistet einen finanziellen Ausgleich. Gemeinsam erworbene Immobilien werden unter den Partnern aufgeteilt, wobei Erbschaften wie geerbte Immobilien nicht in den Zugewinnausgleich einfließen.

Mögliche Wege für Immobilien nach einer Scheidung

  • Immobilienverkauf: Nach Abzug bestehender Kreditschulden wird der Erlös aus dem Verkauf gleichmäßig unter den Ex-Partnern aufgeteilt.
  • Realteilung: Die Immobilie wird, falls machbar, in zwei separate Wohneinheiten umgestaltet.
  • Gemeinsame Nutzung: Beide Ex-Partner nutzen weiterhin das Haus, leben jedoch getrennt.
  • Teilungsversteigerung: Bei ausbleibender Einigung kann das Haus zwangsversteigert werden.
  • Wohnrecht für einen Partner: Ein Partner nutzt das Haus mietfrei, was bei Unterhaltsberechnungen berücksichtigt wird.
  • Übernahme durch einen Partner: Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen unter Berücksichtigung des aktuellen Immobilienwerts und abzüglich eventueller Restschulden aus.
  • Vermietung: Die Immobilie verbleibt im gemeinsamen Eigentum, und die Mieteinnahmen werden geteilt.

Strategien zur Aufteilung von Immobilien bei Scheidungen

„Der Wert des Hauses wird durch den Abzug der Schulden vom Marktwert ermittelt, und der auszahlende Partner übernimmt die Hälfte dieses Wertes“, führt Dominique Dold weiter aus. Eine neutrale Bewertung sorgt für eine gerechte Grundlage für die Verhandlungen. Bei gemeinsamen Krediten ist die Zustimmung der Bank zur Übertragung erforderlich, oder die Partner setzen die Kreditzahlungen fort, wobei sie möglicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung in Kauf nehmen müssen.

Wenn der Verkauf der Immobilie in Erwägung gezogen wird, kann die Hinzuziehung eines versierten Maklers vorteilhaft sein. Ein Profi kann den Verkaufsprozess deutlich erleichtern, indem er bei der Vermarktung, den Preisverhandlungen und allen rechtlichen Aspekten unterstützt und als Vermittler auftritt.

Bei Fragen oder für Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre spezielle Situation.

 


 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E.

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