Immobilienverkauf rechtlich absichern: So gelingt der Termin beim Notar

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Ein Immobilienverkauf ist erst mit der notariellen Beurkundung rechtskräftig. Bis dahin sollten Eigentümer genau wissen, worauf es im Kaufvertrag ankommt. Besonders ohne Makler-Unterstützung bleiben wichtige Fragen oft offen.

 

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Wichtige Überprüfungen vor dem Notartermin

Vor der endgültigen Zusage wird in der Regel ein Entwurf des Kaufvertrags erstellt und den beteiligten Parteien zur Überprüfung vorgelegt. Für Verkäufer ist es unerlässlich, diesen Entwurf gründlich zu prüfen, am besten mit der Hilfe eines Experten. „Es ist zentral, dass der Vertrag alle wesentlichen Informationen zur Immobilie, den Kaufpreis, eventuelle Mängel und die Übergabebedingungen enthält“, betont Dominique Dold, Geschäftsführer von Dold Immobilien. Auch spezielle Vereinbarungen sollten im Vertrag nicht fehlen. Ohne diese Überprüfung können später Probleme entstehen, daher sollte niemals ein ungeprüfter Entwurf unterschrieben werden.

Die Rolle des Notars und deren Bedeutung für den Verkäufer

Der Notar agiert als unparteiische Instanz, die sicherstellt, dass der Kaufvertrag rechtlich einwandfrei und für beide Seiten nachvollziehbar gestaltet ist. Er erläutert den Vertrag während des Beurkundungstermins, beantwortet Fragen und sorgt dafür, dass alle Abmachungen eindeutig und rechtswirksam sind. „Verkäufer müssen verstehen, dass der Notar nicht die wirtschaftlichen Aspekte prüft, wie etwa die Angemessenheit des Verkaufspreises oder die Zahlungsfähigkeit des Käufers“, erklärt Dominique Dold. In der Regel trägt der Käufer die Notarkosten, doch auch Verkäufer sollten vorbereitet sein und wissen, welche Dokumente sie vorlegen müssen.

Kritische Vertragsklauseln für Verkäufer

Ein Kaufvertrag beinhaltet oft standardisierte Textbausteine, die jedoch nicht immer auf jeden Verkaufsfall zutreffen. Verkäufer sollten insbesondere auf korrekt formulierte Haftungsausschlüsse, realistisch angesetzte Übergabetermine und klare Zahlungsbedingungen achten. „Auch Rücktrittsrechte oder Bestimmungen bei Zahlungsverzug müssen klar festgelegt sein“, sagt Dominique Dold. Gerade beim privaten Immobilienverkauf können wichtige Details leicht übersehen werden, was später zu hohen Kosten führen kann.

Abläufe nach der Vertragsunterzeichnung

Die rechtliche Bindung eines Immobilienverkaufs erfolgt mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag, doch der Abschluss des Verkaufsprozesses ist damit noch nicht erreicht. Der Verkauf ist erst abgeschlossen, wenn der Käufer den Kaufpreis vollständig gezahlt hat und der Eigentumsübergang im Grundbuch vermerkt ist. In der Zwischenzeit müssen zahlreiche Details geklärt werden. „Verkäufer sollten den Übertragungsprozess genau planen, einschließlich der Schlüsselübergabe und der Organisation von Räumungs- oder Renovierungsarbeiten“, unterstreicht Dominique Dold. Ein koordinierter Zeitplan mit Notar, Käufer, Verkäufer und beteiligten Banken ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.

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Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © NewAfrica/Depositphotos.com

 

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