Maklerprovision beim Immobilienverkauf: Wer zahlt sie und wann wird sie fällig?

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Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen möchte und dafür einen Immobilienmakler beauftragt, beschäftigt sich früher oder später mit der Maklerprovision. Sie ist die Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung beziehungsweise den Nachweis einer Abschlussmöglichkeit und gehört zu den Kosten, die bei einer Immobilientransaktion berücksichtigt werden sollten.

Wie hoch die Provision ausfällt und wer sie übernimmt, hängt von der jeweiligen Vereinbarung und von der Art der Immobilientransaktion ab. Eine bundesweit gesetzlich festgelegte Provision in einer bestimmten Prozenthöhe gibt es nicht. Für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten jedoch besondere gesetzliche Vorgaben zur Verteilung der Maklerkosten, wenn auf Käuferseite ein Verbraucher beteiligt ist.

Wann entsteht der Anspruch auf die Maklerprovision?

Eine Maklerprovision wird grundsätzlich erfolgsabhängig gezahlt. Nach § 652 BGB entsteht der Anspruch auf den Maklerlohn, wenn der angestrebte Vertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung durch den Makler zustande kommt. Beim Immobilienverkauf ist dies regelmäßig der erfolgreiche Abschluss des Kaufvertrags.

Damit unterscheidet sich die Maklerprovision von einer Vergütung, die allein für den zeitlichen Aufwand gezahlt wird. Der Makler übernimmt während des Verkaufsprozesses zahlreiche Aufgaben, bevor überhaupt ein Kaufvertrag geschlossen wird. Dazu können beispielsweise die marktgerechte Einordnung der Immobilie, die Vorbereitung der Vermarktung, die Erstellung und Veröffentlichung des Immobilienangebots, die Kommunikation mit Interessenten, die Durchführung von Besichtigungen sowie die Begleitung von Kaufpreisverhandlungen gehören.

Kommt der angestrebte Kaufvertrag trotz der Tätigkeit des Maklers nicht zustande, entsteht der klassische Provisionsanspruch grundsätzlich nicht allein aufgrund der bereits geleisteten Vermittlungsarbeit. Maßgeblich sind jedoch immer die konkrete Vertragsgestaltung und die gesetzlichen Voraussetzungen.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht deutschlandweit durch einen einheitlichen gesetzlichen Prozentsatz vorgegeben. Welche Vergütung vereinbart wird, richtet sich nach dem jeweiligen Maklervertrag. Ist die Höhe nicht ausdrücklich bestimmt, sieht § 653 BGB unter bestimmten Voraussetzungen die übliche Vergütung als Maßstab vor.

In der Immobilienpraxis wird die Provision häufig als Prozentsatz des notariell vereinbarten Kaufpreises berechnet. Wie hoch dieser Prozentsatz konkret ist, kann je nach Region, Objekt, Marktsituation und individueller Vereinbarung unterschiedlich ausfallen.

Für Eigentümer ist deshalb sinnvoll, die Provisionsvereinbarung bereits zu Beginn der Zusammenarbeit eindeutig zu klären. So steht fest, welche Kosten im Erfolgsfall entstehen und welche Leistungen mit der Beauftragung verbunden sind.

Wer bezahlt die Provision beim Immobilienverkauf?

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten besondere Regeln für die Verteilung der Maklerkosten. Wird der Makler sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer beauftragt und fällt der Kauf unter die gesetzlichen Voraussetzungen, dürfen sich beide Parteien nur in gleicher Höhe zur Zahlung einer Provision verpflichten. Das regelt § 656c BGB.

Hat dagegen nur eine Seite den Makler beauftragt und sollen später Kosten auf die andere Kaufvertragspartei übertragen werden, gelten ebenfalls Grenzen. Nach § 656d BGB muss die ursprünglich beauftragende Partei mindestens in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichtet bleiben. Die Maklerkosten können in diesen Fällen also nicht vollständig auf die andere Seite abgewälzt werden.

Diese besonderen Vorschriften betreffen Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser und sind insbesondere auf den Schutz von Verbrauchern ausgerichtet. Deshalb sollte bei anderen Immobilienarten oder bei gewerblich handelnden Parteien immer geprüft werden, welche Regelungen im konkreten Fall gelten.

Warum ein schriftlich festgehaltener Maklervertrag wichtig ist

Bei der Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus verlangt das Bürgerliche Gesetzbuch für den Maklervertrag die Textform. Die Vereinbarung sollte deshalb klar dokumentieren, welche Leistungen vereinbart sind und welche Provision bei erfolgreicher Vermittlung anfällt.

Für Verkäufer schafft eine eindeutige Vereinbarung Transparenz. Sie wissen von Anfang an, mit welchen Kosten sie bei einem erfolgreichen Abschluss rechnen müssen. Gleichzeitig ist nachvollziehbar geregelt, welche Rolle der Makler im Verkaufsprozess übernimmt.

Gerade bei einer so wichtigen finanziellen Entscheidung wie einem Immobilienverkauf sollte die Frage der Vergütung deshalb nicht erst kurz vor dem Notartermin geklärt werden.

Was erhalten Verkäufer für die Maklerprovision?

Eine professionelle Immobilienvermittlung besteht aus deutlich mehr als der Veröffentlichung eines Inserats. Bereits vor dem eigentlichen Verkaufsstart müssen zahlreiche Fragen beantwortet werden. Wie viel ist die Immobilie unter den aktuellen Marktbedingungen wert? Welcher Angebotspreis ist sinnvoll? Welche Unterlagen werden benötigt und wie sollte das Objekt präsentiert werden?

Während der Vermarktung koordiniert der Makler Anfragen, prüft Interessenten, führt Besichtigungen durch und begleitet die Verhandlungen. Im weiteren Verlauf unterstützt er bei der Vorbereitung der Transaktion und koordiniert die Zusammenarbeit der Beteiligten bis hin zum Notartermin.

Für Eigentümer kann diese professionelle Begleitung insbesondere dabei helfen, typische Fehler bei Preisfindung, Vermarktung und Verkaufsabwicklung zu vermeiden. Entscheidend ist dabei, einen Makler zu wählen, der seine Leistungen und die dafür vereinbarte Provision von Beginn an transparent erläutert.

Transparenz bei der Provision schafft Sicherheit

Die Maklerprovision ist ein wichtiger Bestandteil eines professionell begleiteten Immobilienverkaufs. Ihre konkrete Höhe sollte bereits bei der Beauftragung geklärt werden. Gleichzeitig gelten bei der Verteilung der Provision für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gesetzliche Vorgaben, die Käufer und Verkäufer beachten sollten.

Ein erfahrener Immobilienmakler informiert Eigentümer frühzeitig darüber, welche Vergütung vereinbart wird, wann sie entsteht und welche Leistungen damit verbunden sind. So lassen sich die Kosten des Verkaufs von Anfang an realistisch einplanen und der gesamte Prozess transparent gestalten.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und haben Fragen zur Maklerprovision oder zum Ablauf? Sprechen Sie uns an. 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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